Gebäudebrandversicherung

Ausreichend & Günstig abgesichert ?

2. Gebäudebrandversicherung/Brandversicherung

Für alle, die ein Haus, eine Wohnung oder ein bebautes Grundstück besitzen, ist der Brandschutz unbedingt notwendig bzw. ein „Muss“. Nur mit einer Gebäudebrandversicherung kann das Gebäude gegen Brandschäden und den damit häufig verbundenen existenziellen Bankrott abgesichert sein.
Ersetzt werden in der Regel Brandschäden, auch infolge einer Explosion, Implosion (Zusammenbruch) oder eines Blitzschlages und den damit verbundenen Folgeschäden.
Versichert ist das im Antrag genannte Gebäude, sowie in der Regel alle daneben befindlichen Nebengebäude. Mitversichert sind auch Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen, Tapeten und Einbaumöbel. Auch Gegenstände die fest am Haus montiert sind wie: Markisen oder Fernsehantennen sind in der Regel im Versicherungsschutz beinhaltet.
Nicht ersetzt wird das Inventar, dieses muss gesondert über eine Inventarversicherung abgesichert werden (siehe „Hausrat-/Inventarversicherung“ →).

Zusatztarife, welche im Versicherungsschutz eventuell nicht enthalten sind, können sein:

• Umfallende Kerzen

• Silvesterraketen

• Kaminbrand

• Schäden aus Überspannung durch Blitz

• Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume etc.

In der Regel ist man in der Brandversicherung nur optimal versichert, wenn alle Zusatztarife beinhaltet sind, bzw. mit der XXL-Version, welche meist nur unwesentlich mehr kostet. Mehr Schutz bietet eine Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung (siehe „Wohngebäude- & Elementarversicherung“ →)

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