Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Ausreichend & Günstig abgesichert ?

14. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist in vielen Berufszweigen unverzichtbar und sogar teilweise gesetzliche Pflicht.

Jeder der in irgendeiner Weise:
• Verträge vermittelt: Versicherungs- und Finanzmakler, Immobilienmakler etc.
• Auskunft erteilt: Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, IT- Dienstleister, Werbeagenturen etc.
• Beurkundungen vornimmt: Notare, Standesbeamte etc.
• Fremdes Vermögen verwaltet: Testamentvollstrecker, Betreuer, Insolvenz- und Hausverwalter etc.
• Gutachten erstellt: Sachverständiger etc.
kann für Falschberatungen sowie bei fehlerhaftem Ausfüllen von Formularen persönlich haftbar gemacht werden.

Versicherbar sind nur natürliche Personen (keine GmbH, OKG etc.).

Wichtig ist auch darauf zu achten, dass alle Bereiche abgedeckt sind, in denen der Vermittler, Berater oder Verwalter tätig ist. Außerdem sollte die Versicherungssumme alle Schäden in den einzelnen Fach-Bereichen abdecken und dies in möglichst unbegrenzter Höhe. Die Absicherung gegen den Vorsatz der Falschberatung ist sehr zu empfehlen, falls ein Gerichtsurteil dies so darlegen sollte.

Es wird auch eine erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung angeboten, die gerade im Anlagebereich unverzichtbar ist, denn es geht nicht nur um den Schutz des Vermittlers, sondern auch um den des Kunden.

Wichtige Bereiche, die unter anderem abgedeckt sein sollten:
• Erteilung von Auskünften
• Vermittlung von Versicherungen
• Vermittlung von Bausparverträgen
• Vermittlung von Finanzierungen und Hypotheken
• Vermittlung von Immobilien
• Vermittlung von Beteiligungsgeschäfte (einschließlich: Unternehmensbeteiligungen, Schiffsbeteiligungen etc.)
• Vermittlung von börsennotierten & nicht börsennotierten Aktien, Fonds/Investmentfonds (einschließlich: Venture-Capital-Fonds, privaten Equity-Fonds, Leasingfonds, Immobilienfonds, Medienfonds etc.)
• Verwaltungstätigkeiten
• Honorarberatung
• Verwaltung von Fremdvermögen
• Beurkundungen
• Erteilung von Auskünften, sowie Vermittlertätigkeiten generell usw.

5/5
Werbe-Partner
Werbe-Partner: