Hypothekendarlehen/-Kredit

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2. Hypothekendarlehen/-Kredit

Die Absicherung von Hypothekendarlehen erfolgt durch die Überschreibung von Immobilien oder Grundstücken an die Bank. Der Grundstück- oder Immobilieneigentümer haftet also so lange mit dem Wert seines Grundstückes bzw. seiner Immobilie bis die Hypothek an die Bank zurückgezahlt wurde. Vermerkt wird dieses Recht bzw. diese Grundschuld gegenüber dem Gläubiger bzw. der Bank, durch den Eintrag in das Grundbuch (Grundbuchamt). Das bedeutet aber nicht, dass die Bank Mitsprache- oder Besitzrechte am Grundstück oder an der Immobilie hat, sie kann aber bei Wertminderung, zum Beispiel wegen mangelnder Instandhaltung durch den Besitzer, eine Beseitigung verlangen. Dafür sind die Konditionen bei einem Hypothekendarlehen/Hypothekenkredit günstiger als bei einem Konsumkredit oder einem Dispokredit, welche keine Sicherheiten des Antragstellers vorraussetzen.

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